Anfahrt zum Bootshaus
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Übernachtungskosten
Anfahrt zum Bootshaus
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Übernachtungskosten
Unser Bootshaus „Roter Schuppen“ liegt direkt an der Eider. Wir teilen uns den Schuppen mit dem Tönninger Yacht Club, der die andere Hälfte des Gebäudes nutzt.
Das Gebäude hat eine geschichtsträchtige Vergangenheit, diente er doch gegen Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Lagerhaus für Stückgut der Tönning-Australien-Linie GmbH. Wenn ihr Euch genauer mit der Geschchte befassen wollt, dann folgt dem folgenden Link, der Euch zu einer Seite von Jörn Kohlus führt, der unter anderem etwas zur Australien-Linie geschrieben hat. Link zur Geschichte des Bootshauses
Vor dem Bootshaus befindet sich ebenfalls direkt an der Eider gelegen eine Wiese, auf der gegen ein geringes Entgelt gezeltet werden kann. Den Schlüssel für das Bootshaus erhält man auf Anfrage.
Die Bootshausordnung findet ihr unterhalb der Wegbeschreibung.
Die Übernachtungskosten sind folgendermaßen gestaffelt:
kein DKV Mitglied
6,-- €
5,-- €
frei
DKV Mitglied
4,-- €
3,-- €
frei
Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder bis 6 Jahre
Kinder bis 6 Jahre
Die Anfahrt zum Bootshaus könnt ihr beispielsweise mit Hilfe der folgenden Karte planen. Der Schuppen liegt jenseits des Deiches. Fahrt ihr die Straße „Am Eiderdeich“ in Richtung der eingezeichneten Bahnlinie, die nur noch in Teilen existiert, dann gelangt ihr zu einer Durchfahrt, die ihr nutzen könnt, um direkt zum Bootshaus zu gelangen.
Auch eine Anreise per Bahn ist möglich. Vom Tönninger Bahnhof läuft man etwa 10 Minuten bis zum Bootshaus.
Kanu-Gemeinschaft-Eiderstedt e. V.
Bootshausordnung
Diese Ordnung ist Anlage der Vereinssatzung (§ 18)
1.Das Bootshaus mit Vorgelände kann von Vereinsmitgliedern und in Ausnahmefällen von deren Gäste benutzt werden; für das Verhalten des Gastes ist das Mitglied verantwortlich. Um das äußere Ansehen des Vereinsgeländes zu bewahren, sollte der Rasen generell nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Vereinsfremde Paddler können nach Einweisung durch den/die Bootshauswart/in oder ein weiteres Vorstandsmitglied gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr das Bootshaus mit dem Vorgelände nutzen.
2.Das Abstellen von Fahrrädern ist nur auf dem Vorgelände gestattet. Motorisierte Zweiräder dürfen auf dem Grundstück nicht abgestellt werden. Ausnahmegenehmigungen können nur über einen Vorstandsbeschluss erteilt werden.
3.Der Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Bootshaus ist nicht gestattet.
4.Das Rauchen ist im gesamten Bootshaus nicht gestattet. Die Benutzung von offenem Licht ist nur im Klubraum und auf dem Außengelände gestattet. Die Lagerung von Kochern aller Art, brennbaren Flüssigkeiten und leeren Brennstoffbehältern von Mitgliedern ist nicht im Bootshaus gestattet. Nur der Kraftstoffbehälter für den vereinseigenen Rasenmäher darf in der dafür vorgesehenen Unterstellmöglichkeit abgestellt werden.
5.Sämtliches Bootszubehör ist im Boot oder an den dafür vorgesehenen Haltern oder Hängevorrichtungen zu lagern. Es wird empfohlen, jegliches im Verein lagernde Eigentum mit Namen zu kennzeichnen. Scheinbar besitzerlose Teile werden in Sicherheitsverwahrung genommen und gegen eine Schutzgebühr von 2,00 Euro dem Eigentümer zurückgegeben.
6.Jedes Mitglied hat nur den ihm zugewiesenen Bootsliegeplatz zu belegen; ein Platzwechsel ist mit dem/der Bootshauswart/in abzustimmen. Benutzte Boote sind vor dem Einbringen in den Bootsliegeplatz zu reinigen und abzutrocknen. Das gleiche gilt für Paddel und Spritzdecken. Benutzte Bootsböcke, Plastikeimer und Schwämme sind sauber wieder an ihre Plätze zu bringen. Jedes Boot muss vorn mit deutlich lesbaren Bootsnamen und hinten mit Vereinsnamen „KGE Tönning“ sowie KGE- u. DKV-Stander gekennzeichnet sein. Die Beschriftung muss von beiden Seiten lesbar sein. Name und Anschrift des/der Eigentümers/in sind an einer erkennbaren Stelle im Bootsinneren anzubringen.
7.Die Boote der Bootsliegeplatz-Nutzer/in und das zum Boot gehörende Zubehör sind nach Maßgabe der Versicherung durch Feuer versichert. Weitere im Bootshaus lagernde Gegenstände der Mitglieder sind vom Verein nicht versichert.
8.Jeder verursachte oder festgestellte Schaden am oder im Bootshaus sowie auf dem Vorgelände ist der/dem Bootshauswart/in oder einem anderen Vorstandsmitglied sofort zu melden.
9.Jedes Mitglied ist verpflichtet, im Interesse des Klubs liegende Arbeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu übernehmen. Die folgenden Regeln werden zur Sicherstellung der Durchführung eines Mindestumfangs von Arbeiten festgelegt, die für die Ausübung des Kanusports sowie die Unterhaltung des Bootshauses erforderlich sind. Zu den regelmässig anfallenden Arbeiten gehören:
Arbeiten am/im Bootshaus des Klubs „Roter Schuppen“ am Eiderstrand
★Arbeiten zum Saisonbeginn und Saisonende sowie weitere Arbeiten am Bootshaus, auf dem Gelände rund ums Bootshaus (im Folgenden Bootshausarbeiten genannt).
★Reinigung des Bootshauses und der dazugehörigen Freiflächen (im Folgenden Reinigungsarbeiten genannt). Die Reinigung des Klubraumes mit den sanitären Anlagen entfällt von den Reinigungsarbeiten für die Mitglieder solange, wie diese Arbeiten von einem Reinigungsdienst ausgeführt werden.
10.Benutzung des Klubraumes
Wer die Verantwortung für die Nutzung des Klubraumes trägt, hat sich nach Beendigung der Nutzung und vor dem Verlassen des Klubraumes davon zu überzeugen, dass der Klubraum aufgeräumt und besenrein hinterlassen wird, Fenster verschlossen, Licht ausgeschaltet, Warmwasserboiler auf „0“ gedreht wurden und alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sind.
Wer als Letzter das Bootshaus verlässt, hat sich davon zu überzeugen, dass in den sanitären Anlagen das Licht ausgeschaltet wurde, die Warmwasserboiler in den Duschen auf „0“ stehen, der Außenwasserhahn abgedreht ist und die Außentüren verschlossen sind.
11.Bootshausschlüssel werden an Mitglieder gegen Quittung und eine Pfandgebühr ausgegeben. Die Pfandgebühr wird bei Rückgabe des Schlüssels erstattet. Der Verlust des Schlüssels ist dem/der Bootshauswart/in oder einem anderen Vorstandsvertreter (Schlüsselverwalter/in) sofort anzuzeigen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sorgfältig auf den ihm anvertrauten Schlüssel zu achten. Ein Ausleihen des Schlüssels an Nichtmitglieder ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung zieht die sofortige Abnahme des Schlüssels nach sich; in besonderen Fällen kann der Ausschluss aus dem Verein erfolgen. Bei der Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, den Bootshausschlüssel an den/die Bootshauswart/in oder einem anderen Vorstandsvertreter unaufgefordert zurückzugeben.
12.Gästeschlüssel
Der Verein stellt zwecks Nutzung der sanitären Anlagen für vereinsfremde Paddler einen Bootshausschlüssel zur Verfügung. Dieser wird den Gästen gegen ein Pfandgebühr (Höhe gemäß Vorstandsbeschluss) für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Aushändigung des Gästeschlüssels ist der/die Bootshauswart/in oder ein weiteres Vorstandsmitglied.
13.Alle Anlagen und Einrichtungen sind zu schonen und stets ordentlich und sauber zu halten. Erziehungsberechtigte mit Kindern werden hierauf besonders hingewiesen.
Vorstehende Bootshausordnung wurde am 23. Februar 2007 von der Mitgliederversammlung
gefasst und beschlossen. Sie tritt damit am 23. Februar 2007 in Kraft und ersetzt mit gleichem
Tage die bisherige Bootshausordnung.